Was ist REACH

Seit 1. Juni 2007 ist die "Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung (=Registration), Bewertung (=Evaluation), Zulassung (=Authorization) und Beschränkung chemischer Stoffe (=Restriction of CHemicals)" - REACH - in der Europäischen Union in Kraft.

                         

Die REACH-Verordnung soll sicherstellen, dass ca. 30.000 der am häufigsten verwendeten Stoffe sowie alle neuen Stoffe registriert werden und angemessene Sicherheitsdaten zur Verfügung stehen. Die Verordnung bezieht sich auf Stoffe in Mengen von mindestens 1 Tonne pro Jahr und Lieferant sowie auf alle neue Chemikalien.

             

Bei Stoffen, die besonders besorgniserregend sind (sog. SVHC-Kategorie), muss darüber hinaus unter Umständen eine Zulassung für deren Verwendung beantragt werden. REACH ersetzt eine Reihe von EU-Rechtstexten über Chemikalien und ergänzt andere Rechtsvorschriften zu Umweltschutz und Sicherheit, lässt jedoch viele sektorspezifische Vorschriften (z. B. über Reinigungsmittel, Farben etc.) unberührt. Auch gibt es umfangreiche Ausnahmen von Teilen der Rechtsvorschrift.

                         

So gelten für chemische Stoffe in Lebensmitteln und Arzneimittel andere EU-Rechtsvorschriften. Auch Naturstoffe brauchen nicht gemäß REACH registriert zu werden, sofern sie nicht gefährlich sind und chemisch verändert wurden. Als "Verordnung" gilt REACH in allen 27 EU-Staaten ohne weitere Ratifizierung durch die einzelnen Parlamente.

offizielle Informationen gibt es bei der ECCHA Europäische Chemikalienagentur http://echa.europa.eu/home_de.asp

            

REACH bei Körner-Electronic

Nach eingehender Prüfung unseres Produktportfolios haben wir festgestellt, dass die Körner-Electronic von der REACH-Verordnung nicht betroffen ist.

Eine Registrierungspflicht gilt z.B. nur für Produkte, die verbotene Stoffe bei ordnungsgemäßer Verwendung während ihres Lebenszyklus (Entsorgung nicht eingeschlossen) freisetzen und die in der REACH-Verordnung vorgegebenen Mengen überschreiten. Wir gehen daher davon aus, dass wir keiner Registrierungspflicht unterliegen.
Wir beabsichtigen nicht, Substanzen vorzu registrieren bzw. zu registrieren, da wir keine Bauteile in den Verkehr bringen, welche gefährliche Substanzen gemäß der REACH-Verordnung enthalten, die freigegeben werden müssen. Unserer Informationspflicht gem. Artikel 33 werden wir auf der Grundlage der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) im Bedarfsfall selbstverständlich nachkommen.
Als Kompetenzzentrum für Elektronik Dienstleistung sind wir auf entsprechende Deklarationen der einzelnen uns beliefernden Hersteller angewiesen. Sollten Baugruppen unserer Kunden einzelne unter die Reach-Verordnung fallende Bauteile enthalten, so geben wir die uns vom Lieferanten übermittelte Information natürlich unverzüglich an unsere Kunden weiter.
Sie können sicher sein, dass wir die gesetzlichen Verpflichtungen wie gefordert umsetzen werden und unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung zukommen lassen.